Landeshauptstadt Dresden erlässt neue Allgemeinverfügung gültig ab 22.10.2020

Aufgrund des Überschreitens von Neuinfektionen binnen 7 Tagen über die die Schwelle von 35 pro 100 000 Einwohner hat die Landeshauptstadt Dresden eine neue Allgemeinverfügung ab 22.10.2020 erlassen.

  • Datenerhebung: Veranstalter und Betreiber von Groß- und Sportveranstaltungen sowie Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten und Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen von den Besuchern und Gästen den Namen, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und den Zeitraum des Besuchs erheben. Die Daten dürfen nur zum Zweck der Nachverfolgung von Kontakten erhoben und nur auf Anforderung an das Gesundheitsamt übergeben werden. Sie sind nach einem Monat zu vernichten.
  • Beschränkung der Personenzahl: Groß- und Sportveranstaltungen maximal 250 (reduziert von 500 auf 250 durch Freistaat mit neuer Verordnung vom 22.10.20) mit Personen; Für Einrichtungen mit genehmigtem Hygienekonzept gelten die Einschränkungen der Personenzahl nicht. Hier sind das Hygienekonzept und die darin benannten Schutzmaßnahmen anzuwenden. 
  • Alkohol-Ausschankverbot: Alkoholika und alkoholhaltige Getränke dürfen von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nicht abgegeben werden.

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/Allgemeinverfuegung_Corona_21102020.pdf

Es wird um Beachtung bei der Durchführung von Spielen gebeten!