Spielbetrieb Frauen
Der Stadtverband organisiert derzeit für die Frauenmannschaften einen Ligaspielbetrieb, einen Pokalwettbewerb sowie eine Hallenmeisterschaft.
Federführung/Rechtsgrundlagen
1. Die Federführung des Spielbetriebes liegt beim SVFD. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für Spiele der Sparkassenliga, die als Pflichtspiele festgelegt werden.
2. Es gelten jeweils die Ordnungen, Rechtsgrundlagen und Festlegungen des SVFD.
3. Die Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit liegt beim SVFD.
4. Es wird der elektronische Spielbericht benutzt.
5. Für Spielerinnen die das 40. Lebensjahr vollendet haben gelten keine Einschränkungen beim Wechsel zwischen den Mannschaften innerhalb des Vereins