Infos für Schiedsrichter
Hinweise zum SR-Vereinswechsel
Vereinswechsel sind jederzeit möglich und es gibt keine Sperrfristen. Um allerdings als Schiedsrichter zum Schiedsrichtersoll des neuen Vereins zu zählen, muss der Wechsel vor dem 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres vollzogen sein. Das bedeutet, dass das offizielle, vollständig ausgefüllte Vereinswechselformular bis spätestens 31.12. des vorigen Kalenderjahres bei Benjamin Arnold vorliegen muss. Außerdem muss der Nachweis über die Einzahlung der Wechselgebühr gemäß Finanzordnung des SFV §6 Absatz (5)c auf das Konto des SVFD beigefügt sein, ansonsten kann keine Bearbeitung erfolgen.
Antrag für den Einsatz als SR im Ausland
Anträge für den internationalen Einsatz von Schiedsrichtern sind spätestens 6 Wochen, bevor die Erlaubnis benötigt wird, bei Benjamin Arnold einzureichen. Andernfalls kann keine termingerechte Bearbeitung garantiert werden.
Verbindliche Regelungen für Schiedsrichter im SVFD
Absagen zu angesetzten Spielen haben schriftlich zu erfolgen.
Die Absage hat immer an folgende Sportfreunde in einer Mail zu erfolgen:
a) Peter Kühne SR-Ansetzer SVF Dresden
b) Marcus Nitzsche Mitarbeiter SR-Ansetzungen SVF Dresden
c) SR-Obmann bzw. Mail-Anschrift Verein des SR
Die Absage hat eine Begründung und alle Angaben zu abgesagten Spiel zu enthalten.
Wird der SR nicht innerhalb von 36 Stunden abgesetzt, hat er telefonisch Kontakt zu unter a) bzw. b) genannten Sportfreunden aufzunehmen. Absagen ab 72 Stunden vor Spielbeginn haben immer zusätzlich telefonisch an die unter a) und b) genannten Sportfreunde zu erfolgen. Der Schiedsrichter ist so lange für das angesetzte Spiel zuständig, bis er abgesetzt wurde.
Regellehrabende
Schiedsrichter aus anderen Kreisverbänden können an den Regellehrabenden des SVFD teilnehmen. Um diesen Lehrabend zum Soll laut Schiedsrichterordnung angerechnet zu bekommen, muss sich jeder Teilnehmer bei den entsprechenden Lehrabenden in die Teilnehmerliste mit Vermerk auf den jeweiligen Kreisverband einschreiben. Gleiches gilt für Schiedsrichter aus dem SVFD, wenn sie an einem Regellehrabend in einem anderen Kreisverband teilnehmen.
Die Termine der Regellehrabends des SVFD werden regelmäßig auf der Homepage im Kalender aktualisiert.
Fragen dazu können an den Lehrwart des Stadtverbandes gestellt werden.