Schiedsrichter – Persönliche Strafen

Die Aussprache von persönlichen Strafen ist nur bis zum Verlassen des Platzes möglich. Die Aussprache einer persönlichen Strafe ist nach dem Verlassen des Platzes nicht mehr möglich! Die Ahndung eines Vergehens nach dem Verlassen des Spielfeldes ist nur durch einen Zusatzbericht möglich.

Hinweise zum Zusatzbericht:

  • spätestens zwei Tage nach dem Vergehen sollte er abgeschickt sein
  • geschickt wird er an: betreffenden Verein, Staffelleiter, SRA Vorsitzenden Heiko Petzold, Schiedsrichterassistenten
  • Vorlagen gibt es im Downloadbereich


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Informationen des Ansetzers

Die Gesamtanzahl der Absagen, damit sind nur Spiele gemeint, die Schiedsrichter zurückgegeben haben, lag bis zum 17.10.2010 für die Saison 2010/2011 bei erstaunlichen 299. Diese Zahl ist viel zu hoch, wenn man bedenkt, dass man mit dem DFBnet die Einsatztermine sehr gut vorausschauend planen kann.
Bitte macht Peter Kühne seine ehrenamtliche Arbeit etwas leichter, indem ihr das DFBnet verantwortungsvoller nutzt. Den Geburtstag der Oma weiß man nicht erst, wenn man eine Ansetzung erhalten hat.

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Spielerpasskontrolle

Der SR soll bei der Spielerpasskontrolle anwesend sein. Für das Spielrecht tragen allein die betreffenden Mannschaften die Verantwortung, d. h. für den Einsatz von ihren Spielern, welche ggf. auch keinen gültigen Nachweis ihres ordnungsgemäßen Spielrechtes (z.B. durch einen Spielerpass ohne Lichtbild und Stempel) haben. Der SR nimmt ggf. Beanstandungen der Vereine auf deren Wunsch und mit ihrem Wortlaut auf und weist auf ggf. sportrechtliche Konsequenzen hin, welche nicht durch ihn (den SR) wertbar sind. Der Verein hat dann bei Beanstandungen „ja“ anzugeben. Weitere Maßnahmen sind durch den SR nicht zu treffen!
Keinesfalls entscheidet der SR über Spielrecht oder kein Spielrecht, da er dies in seiner Position vor Ort überhaupt nicht werten kann. Im speziellen Fall kann z.B. ordnungsgemäßes

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