Schiedsrichter – Persönliche Strafen

Die Aussprache von persönlichen Strafen ist nur bis zum Verlassen des Platzes möglich. Die Aussprache einer persönlichen Strafe ist nach dem Verlassen des Platzes nicht mehr möglich! Die Ahndung eines Vergehens nach dem Verlassen des Spielfeldes ist nur durch einen Zusatzbericht möglich.

Hinweise zum Zusatzbericht:

  • spätestens zwei Tage nach dem Vergehen sollte er abgeschickt sein
  • geschickt wird er an: betreffenden Verein, Staffelleiter, SRA Vorsitzenden Heiko Petzold, Schiedsrichterassistenten
  • Vorlagen gibt es im Downloadbereich

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