Der SR soll bei der Spielerpasskontrolle anwesend sein. Für das Spielrecht tragen allein die betreffenden Mannschaften die Verantwortung, d. h. für den Einsatz von ihren Spielern, welche ggf. auch keinen gültigen Nachweis ihres ordnungsgemäßen Spielrechtes (z.B. durch einen Spielerpass ohne Lichtbild und Stempel) haben. Der SR nimmt ggf. Beanstandungen der Vereine auf deren Wunsch und mit ihrem Wortlaut auf und weist auf ggf. sportrechtliche Konsequenzen hin, welche nicht durch ihn (den SR) wertbar sind. Der Verein hat dann bei Beanstandungen „ja“ anzugeben. Weitere Maßnahmen sind durch den SR nicht zu treffen!
Keinesfalls entscheidet der SR über Spielrecht oder kein Spielrecht, da er dies in seiner Position vor Ort überhaupt nicht werten kann. Im speziellen Fall kann z.B. ordnungsgemäßes Spielrecht vorliegen (da vom Verband erteilt), nur der Nachweis des ordnungsgemäßen Spielrechts eben nicht, da der Spielerpass kein Lichtbild und Stempel hat!