Maßnahmen für Notsituationen auf dem Fußballplatz

Fußballtypische Krisen sind zum Beispiel schwere Unfälle mit Personenschäden (z.B. schwerwiegende Kopfverletzungen, offene Frakturen, Herzstillstand), technische Schadensereignisse (z.B. Brand, Gebäudeeinsturz), sowie Naturkatastrophen (z.B. Blitzeinschlag, Tornados, Überschwemmungen).

Ablauf zur Rettung von Menschen und Leben:

  • Eigenschutz beachten
  • Hilfe herbeirufen
  • Notruf 112 absetzen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten (z. B. Bergen der Person, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wärmeerhalt, Defibrillator im Objekt suchen)
  • Absperrung der Unfall-/Gefahrenstelle organisieren (Menschen in der Umgebung mit einbeziehen)
  • Rettungswege freihalten


Die Rettungsleitstelle schickt je nach Verfügbarkeit und Einstufung des Unfalls, auch das Kriseninterventionsteam, um die Beteiligten psychologisch zu betreuen und zu unterstützen.
Ansprechpartner für psychologische Versorgung:

Psychosozialer Krisendienst DresdenDresdner KrisentelefonNicole Zimmermann
Montag bis Freitag, 9 – 11 UhrTäglich, 17 – 23 Uhrvermittelt den direkten Kontakt zum Kriseninterventions-Team
0351 / 488 53 410351 / 804 16 16Der Kontakt ist über info@svf-dresden.de anzufragen.

Nachbereitung des krisenhaften Ereignisses:

  • Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen müssen sich zeitnah mit engen Verwandten/Bekannten/Kollegen über das Geschehene austauschen
  • Die offiziellen Stellen in Dresden um Hilfe bitten, um die bestmögliche psychologische Betreuung zu erhalten (dies ist auch noch Tage oder Wochen danach möglich)

Umgang mit der Presse, Medien, Social Media

  • Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten zum Unfallgeschehen an Dritte
  • Festlegen wer im Verein etc. Auskünfte nach „außen“ gibt
  • Zutritt für Pressevertreter kann verweigert werden

Umgang mit Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft)

  • Zeugnis-, Auskunfts- und Aussageverweigerungsrecht
  • Bei Aushändigung von Dokumenten und Videomaterial Datenschutz beachten
  • Angaben zu beteiligten Personen nicht herausgeben, können schriftlich eingeholt werden
  • Beweisaufnahme durch Behörde (z.B. Fotos) sind erlaubt
  • Befragungen von Zuschauern, Spieler/-innen, Trainer/-innen, Schiedsrichter/- innen können nicht verhindert werden

Zusammenfassung

  • Bei krisenhaften Ereignissen muss das Geschehene aufgearbeitet werden
  • Jeder (Spieler/-in, Trainer/-in, Schiedsrichter/-in) sollte regelmäßig (aller 2 Jahre) an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen
  • Jeder Fußballplatz/ Vereinsgelände sollte einen funktionstüchtigen Defibrillator besitzen (ggf. Anschaffung über Sponsoren)

Die Autorin dieses Textes ist Nicole Zimmermann. 
© Nicole Zimmermann 2026

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