FAQ
Die FAQ ist eine ungeordnete Sammlung an Fragen, die häufig an den Stadtverband Fußball Dresden e. V. gerichtet werden.
Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, wende dich bitte direkt an deinen zuständigen Staffel- oder Pokalleiter.
Die Übersichten über die zuständigen Staffelleiter findest du aufgeteilt auf die jeweiligen Ausschüsse.
Um Betrug vorzubeugen sind die Kontodetails nicht direkt auf der Homepage zu finden. Sie stehen jedoch im Saisonheft und auf den meisten Urteilen des Sportgerichtes.
Gern können die Kontodaten auch bei unserer Geschäftsstelle per Mail (info@svf-dresden.de) erfragt werden.
Für das DFBnet gibt es ausführlicher Handbücher und eine eigene FAQ-Seite. Wir bitten um Verständnis, dass wir für das DFBnet keinen Nutzersupport anbieten.
Die wichtigsten Informationen zum Spielbetrieb im Kleinfeld sind in unserem Booklet zum Kinderfußball zu finden. Das Booklet findet ihr HIER.
In der G-, F- und E-Jugend findet der reguläre Spielbetrieb als Festival statt. Dabei muss nicht für jedes einzelne Spiel eine Aufstellung freigegeben werden, sondern für ein Festival muss im Sammelspielbericht nur ein Mal für eine Mannschaft der entsprechende Kader im DFBnet bestätigt werden. Die Freigabe muss bis zum Spielbeginn erfolgt sein. Eine Erfassung der Ergebnisse ist nicht erforderlich.
Die Regelungen zur D-Jugend sind in den entsprechenden Richtlinien zu finden. Dieses Dokument findet ihr HIER.
Ja, Juniorinnen können in der jeweiligen Altersklasse auch ein Jahr älter als die männlichen Spieler sein.
Exemplarisch sei hier die Altersklasse E-Junioren in der Saison 2025/26 genannt. Grundlegend sind Spieler der Jahrgänge 2015 und 2016 spielberechtigt, doch auch Juniorinnen des Jahrgangs 2014 dürfen am Spielbetrieb der E-Junioren teilnehmen. Dies gilt analog für alle weiteren Altersklassen (außer A-Junioren).
Nein. Eine Teilnahme am Wettkampfbetrieb ist erst nach Erteilung einer Spielerlaubnis durch den Verband möglich. Die Festivals des Stadtverbands in den Altersklassen G- bis E-Junioren gelten als Pflichtspiele und bedürfen zwingend einer Spielerlaubnis. Freundschaftsspiele dürfen ab dem Tag bestritten werden, an dem die vollständigen Antragsunterlagen eingereicht wurden.
Bei Freundschaftsspielen können hier Spieler und Spielerinnen eingetragen werden, für welche die vollständigen Antragsunterlagen eingereicht wurden, allerdings noch keine Bearbeitung durch die Passstelle des SFV erfolgt ist.
Zudem dürfen Gastspiel in diesem Feld eingetragen werden. In Freundschaftsspielen und Spielen der U 13 Talentspielrunde können auf schriftlichen Antrag des betreffenden Vereins Spielerinnen und Spieler mit Gastspielgenehmigung eingesetzt werden. Dem Antrag ist die schriftliche Zustimmung des abstellenden Vereins beizufügen. Die Gastspielgenehmigung ist kostenpflichtig und wird von der Geschäftsstelle des SFV erteilt.
Nein. Zu beachten ist lediglich, dass Kinder nicht am selben Tag bei zwei Festivals mitspielen dürfen. Sonstige Wartefristen gibt es keine.
Nach einem Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft der gleichen Altersstufe muss eine Wartefrist von 5 Tagen beachtet werden. Auch hier gilt natürlich, dass zwei Einsätze am gleichen Tag nicht erlaubt sind. Diese Regelung gilt für Punkt- und Pokalspiele gleichermaßen. Die Wartefrist betrifft dabei nur Einsätze in derselben Altersklasse.
Exemplarisch darf ein C-Jugend-Spieler darf also am Samstag bei den B-Junioren spielen und Sonntag ohne Wartefrist bei den C-Junioren. Dies gilt, unter Beachtung aller Regeln, analog auch für die anderen Altersklassen.
Innerhalb der Stadt gilt Stadtoberliga > Stadtliga > Stadtklasse. Innerhalb der D-Jugend gelten alle Mannschaften in der Stadtliga A als gleichklassig. Ab der Altersklasse C-Jugend gilt bei zwei Teams in derselben Liga die höhere Mannschaft als höherklassig, also Mannschaft 1 höher als Mannschaft 2.
Kann ein Team am gemäß Rahmenterminplan angesetzten Festival nicht teilnehmen, dann soll bitte in Abstimmung mit den anderen Teams des Festivals versucht werden, einen anderen Termin zu finden, zu dem alle Teams spielen können. Nach erfolgter Abstimmung ist der Staffelleiter über die gewünschte Änderung zu informieren. Findet sich kein anderer Termin, so gilt eine Nichtteilnahme als schuldhafter Nichtantritt.
Dazu gibt es in der Spielordnung folgende Regelung (§ 59 Spieldurchführung, (9)):
Ein Schiedsrichter darf ein Spiel nicht beginnen, wenn am Platz folgende Kältegrade herrschen:
- G- bis E-Junioren, G bis C-Juniorinnen – unter minus 3°C
- D- und C-Junioren, B-Juniorinnen – unter minus 6°C
- B- und A-Junioren, Frauen und Herren/Senioren – unter minus 9°C
Ganz generell sind bei hohen Temperaturen zum Schutz von Sportlern und Zuschauern die Empfehlungen der Kommission Sportmedizin des DFB zu beachten und umzusetzen. Insbesondere sollten hitzegefährdete Spiele nach Möglichkeit zeitlich oder örtlich verlegt werden. Bei Spielaustragung sind individuelle und kollektive Sonnenschutzmaßnahmen umzusetzen, Kühlungsmöglichkeiten bereitzustellen und zusätzliche Trinkpausen zu gewährleisten. Für den Spielbetrieb der Juniorinnen und Junioren gilt außerdem, dass ein Spiel oder ein Turnier nicht ausgetragen werden soll, wenn zur Anstoßzeit am Platz folgende Hitzegrade herrschen:
- G- bis E-Junioren, G- bis E-Juniorinnen über 30°C
- D-Junioren, D- bis C-Juniorinnen über 32°C
- C-, B- und A-Junioren, B-Juniorinnen über 35°C.