Fußball Campus Dresden e.V. ist neues Mitglied im SVFD!

Der Stadtverband Fußball Dresden e.V. begrüßt ein neues Mitglied in seinen Reihen! Der Fußball Campus Dresden e.V. wurde im Sommer 2018 gegründet und ist derzeit in den Altersklassen U8 bis U11 tätig.

Als Besonderheit setzt der Verein neben den sportlichen Inhalten den Fokus auch auf eine ganzheitliche Entwicklung der Spieler/innen in allen Lebensbereichen. Derzeit ist der Verein am Emerich-Ambros-Ufer 74 / 01159 Dresden beheimatet und veranstaltet dort seine Trainingseinheiten.

Der Verein, dessen Farben grün und gelb sind, konzentrierte sich in dieser Saison noch vermehrt auf den Trainingsbetrieb. In der neuen Saison möchte der Fußball Campus Dresden e.V. dann erstmals aktiv am Spielbetrieb des SVFD teilnehmen.

„Wir begrüßen alle Vereine, Funktionäre, Eltern und Kinder recht herzlich und freuen uns auf die

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Vorstandsbeschlüsse 01_2021 bis 05_2021 wurden gefasst

Der Vorstand des SVFD hat per Umlaufverfahren die ersten Vorstandsbeschlüsse des neuen Jahres gefasst.

Die Beschlüsse hatten folgende Inhalte:

01-2021 Bestätigung der Rücklagenbildung 2020

02-2021 Bestätigung des Jahresabschluss 2020

03-2021 Bestätigung des Haushaltsplanes 2021

04-2021 Bestätigung des Ehrungs- und Auszeichnungsplanes 2021

05-2021 Antrag zur Anpassung des Rahmenterminplans nach Aussetzung des Spielbetriebes durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Die dazugehörigen Dokumente können (nach vorheriger Anmeldung) auf der Geschäftsstelle des SVFD eingesehen werden.

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Aktuelle Planungen für die Saison 2020/21

Trotz der derzeit ungewissen Lage und der offenen Frage wann die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebes möglich sein könnte, befasst sich der SVFD dauerhaft mit möglichen Szenarien der Rückkehr zum Spielbetrieb.

Im Auftrag und unter Absprache mit dem Präsidium haben die zuständigen Ausschüsse nunmehr konkrete Optionen und Varianten erarbeitet, wie eine Fortsetzung der Saison 2020/21 umsetzbar wäre. Um einen Einblick in die aktuellen Planungen des Verbandes zu geben, findet Ihr hier die derzeit geplanten Varianten der einzelnen Ausschüsse.

Folgende Varianten plant der Jugendausschuss zur Fortsetzung des Spielbetriebs:

Liga:

Variante 1 , ab dem WE 19.03. – 21.03.

A-Jugend: Abschluss der Quali-Runden, anschließend Entscheidungsrunden (Mitnahme der Ergebnisse gegen die Mannschaften, welche sich ebenfalls für die selbige Entscheidungsrunde qualifiziert haben)

B-Jug. SOL;

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Spielbetrieb ab 02. November 2020 gestrichen

Als Reaktion auf den Beschluss aus der Videokonferenz von Bund und Ländern am 28. Oktober 2020, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verschärfen, setzt der Stadtverband Fußball Dresden e.V. seinen Spielbetrieb frühestens ab dem 02. November 2020 bis voraussichtlich 30. November 2020 aus. Diese Entscheidung betrifft den Spielbetrieb auf allen privaten und öffentlichen Sportanlagen.

Am kommenden Wochenende (31.10./01.11.) finden alle Wettbewerbe demnach regulär statt. Es gelten die bisher bestehenden Regelungen und Hygienevorgaben.

Konsequenzen auch in der Verbandsarbeit:

Auf Grundlage des Beschlusses und der angeordneten Schließung von Sportstätten, entfallen alle Veranstaltungen, Qualifizierungs- und Talentförderungsmaßnahmen des SVFD im November.

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Landeshauptstadt Dresden erlässt neue Allgemeinverfügung gültig ab 22.10.2020

Aufgrund des Überschreitens von Neuinfektionen binnen 7 Tagen über die die Schwelle von 35 pro 100 000 Einwohner hat die Landeshauptstadt Dresden eine neue Allgemeinverfügung ab 22.10.2020 erlassen.

  • Datenerhebung: Veranstalter und Betreiber von Groß- und Sportveranstaltungen sowie Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten und Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen von den Besuchern und Gästen den Namen, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und den Zeitraum des Besuchs erheben. Die Daten dürfen nur zum Zweck der Nachverfolgung von Kontakten erhoben und nur auf Anforderung an das Gesundheitsamt übergeben werden. Sie sind nach einem Monat zu vernichten.
  • Beschränkung der Personenzahl: Groß- und Sportveranstaltungen maximal 250 (reduziert von 500 auf 250 durch Freistaat mit neuer Verordnung vom 22.10.20) mit Personen; Für Einrichtungen mit genehmigtem Hygienekonzept gelten


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