Am heutigen Samstag, 06.11.2021, erreichte uns um 10:28 Uhr folgende E-Mail des Sächsischen Fußball-Verbandes. Wir bitten um Beachtung!
“Seit 05.11.2021 gilt in Sachsen die Vorwarnstufe im Rahmen der Sächs. Coronaschutzverordnung. Diese beinhaltet auch Einschränkungen für den Sport. So dürfen sich beispielsweise im Rahmen privater Zusammenkünfte maximal zehn Personen treffen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Das SMS wendet diese Definition auch für den Sport im Außenbereich an, insbesondere für Fußballspiele.
Der SFV stellt die im Rahmen der Coronaschutzverordnung angeordneten Maßnahmen grundsätzlich nicht in Frage. Offenkundig sind Fragen, insbesondere bei den Begriffsbestimmungen, die bei den Vereinen und Verbänden zu Irritationen geführt haben und vom SMS auch jetzt noch nicht hinreichend beantwortet worden sind. Dies
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