Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am Dienstag – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – weitreichende Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese sehen unter anderem vor, dass für den Vereinssport im Außenbereich fortan wieder die 3G-Regel gilt, also neben geimpften und genesenen Spielern auch getestete Vereinsmitglieder am Trainings- und Wettkampfspielbetrieb teilnehmen dürfen. Die schnelle Umsetzung mit Geltungsbeginn am kommenden Tag hat uns etwas überrascht, ist jedoch ein sehr positives Zeichen für den Amateur- und Breitensport.
Da nun die Teilnahme am Spielbetrieb grundsätzlich wieder allen Aktiven möglich ist, rückt die Wiederaufnahme von Punkt- und Ligaspielen in den Vordergrund. Alle Institutionen des SVFD haben in den vergangenen 24 Stunden intensiv an einer schnellen und regulären Weiterführung des Spielbetriebs gearbeitet
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