Übersicht der Aufstiegsverzichte
Mit dem Ablauf der Meldefrist stehen nun die Meldungen zum Aufstiegsverzicht fest. Gemäß §49 Abs. 3 der Spielordnung des SFV galt es bis zum 30. April 2025 die Geschäftsstelle des SVFD über entsprechende Verzichte zu informieren. Die verlinkte Tabelle gibt eine Übersicht zu den eingegangenen Meldungen durch die Vereine.