Meldung des Aufstiegs- oder Spielklassenverzichts

Mit dem nahenden April bewegt sich auch die Fußballsaison 2022/23 in ihr letztes Drittel, sodass in den kommenden Wochen bereits die Planungen für die neue Spielzeit starten. Wir möchten die Vereine diesbezüglich daran erinnern, dass eine eventuelle Meldung zum Aufstiegsverzicht, Mannschaftsrückzug bzw. Spielklassenverzicht gem. § 49Abs. 3 SpO bis zum 30.04.2023 zu erfolgen hat

“Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder auf die Spielklasse verzichten (Mannschaftsrückzug), sind verpflichtet, bis zum 30.04. des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben.”