Update: weitere Erleichterungen für den Amateursport

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen zum morgigen 04. März 2022, gelten auch für den Amateur- und Breitensport angepasste Regelungen. Demnach sind für den Sport im Außenbereich keine Nachweise mehr erforderlich, die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Für Anleitungspersonal (Trainer/Schiedsrichter/Funktionäre) besteht ebenfalls keine Nachweispflicht.

Zudem gilt für Zuschauer folgende Regelung:

“Für den Zugang zu Veranstaltungen unter 1000 Zuschauer besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) und zur Kontrolle der Nachweise durch den Betreiber oder Veranstalter.”