Regelungen für den Spielbetrieb im SVFD bei geltender Vorwarnstufe

Nach intensiven Beratungen im Rahmen der gestrigen Sitzung, hat das Präsidium in Abstimmung mit den spielleitenden Ausschüssen folgende Regelungen bei geltender Vorwarnstufe getroffen:

Herrenspielausschuss:

Der Stadtverband Fußball Dresden möchte den Spiel- und Trainingsbetrieb solange wie möglich unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung aufrecht erhalten und wird keine Generalabsage von Spielen durchführen.

Welche Vorgaben im Sport für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres und ohne Impf- oder Genesenennachweis zu beachten sind, entnehmen Sie bitte der Übersicht des Eigenbetriebs Sportstätten Dresden!

Wichtig ist hierbei, dass Sportler*innen und Besucher*innen des Wettkampfs separat zu bewerten sind. Das bedeutet, es dürfen derzeit in der Vorwarnstufe bis zu 10 Besucher*innen ohne Impf- oder Genesenennachweis anwesend sein und es dürfen sich bis zu 10 Sportler*innen inkl. Schiedsrichter*innen am Wettkampf beteiligen – aus unserer Sicht: auf dem Spielfeld sein.

Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld eines Spieles mit dem Gegner ab, wie viele Sportler*innen das betreffen wird und geben im Falle des Überschreitens von 10 auf dem Spielfeld der Staffelleiterin oder dem Staffelleiter Bescheid, das Spiel abzusetzen!

Jugendausschuss:

Spielbetrieb Bambini bis C-Junioren:

In diesem Bereich bestehen keine Einschränkungen für die Sportler. Der Spielbetrieb wird hier fortgeführt wie geplant. Dies wird auch bei Eintreten der Überlastungsstufe der Fall sein. Für die Zuschauer sind die Vorgaben in der beigefügten Übersicht zu beachten.

Spielbetrieb B-Junioren und A-Junioren

Der Stadtverband Fußball Dresden möchte den Spiel- und Trainingsbetrieb solange wie möglich unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung aufrecht erhalten und wird keine Generalabsage von Spielen durchführen, welche laut Umfrage auch im Bereich der A- und B-Junioren nicht gewollt ist.

Welche Vorgaben im Sport zu beachten sind für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres und ohne Impf- oder Genesenennachweis, entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht des Eigenbetriebs Sportstätten Dresden!

Wichtig hierbei ist, dass Sportler und Besucher des Wettkampfs separat zu bewerten sind. D.h., es dürfen derzeit in der Vorwarnstufe bis zu 10 Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis anwesend sein und es dürfen sich bis zu 10 Sportler*innen inkl. Schiedsrichter*innen am Wettkampf beteiligen – aus unserer Sicht: auf dem Spielfeld sein.

Bei den B-Junioren zählen natürlich der komplette junge Jahrgang bzw. alle Spieler welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht in die Beschränkungen. Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld eines Spieles mit dem Gegner ab, wie viele Sportler*innen das betreffen wird und geben im Falle des Überschreitens von 10 auf dem Spielfeld dem Staffelleiter Bescheid, das Spiel abzusetzen!

Sofern sich die gesetzlichen Regelungen ändern, informieren wir die Vereine umgehend. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, soweit möglich allen Willigen das Fußballspielen zu gewährleisten!

Regelungen des SFV zum Landesspielbetrieb:

Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. November 2021 gilt die Kontaktbeschränkung im Rahmen der Vorwarnstufe (§ 8/Abs. 2) auch für den Fußball. Grundsätzlich ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb zwar nicht untersagt, wird mit § 8 Abs. 2 allerdings eingeschränkt. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind demnach nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte und genesene Personen bleiben unberücksichtigt. Unter dieser Maßgabe hat das SFV-Präsidium in seiner Sitzung am 10. November 2021 folgenden Beschluss im Hinblick auf den Landesspielbetrieb gefasst (Kreis- und Stadtfußballverbände können abweichende Regelungen treffen):

  1. Die im Zeitraum vom 12. bis 25.11.2021 angesetzten Pflichtspiele im Landesmaßstab Herren, Frauen/Juniorinnen und Junioren bleiben während der Vorwarnstufe (§ 8) angesetzt.
  2. Die Austragung der angesetzten Spiele ist möglich, wenn die nach der Corona-Schutz-Verordnung geltenden Bestimmungen von allen am Spiel beteiligten Personen eingehalten werden können.
  3. Darunter fällt während der Vorwarnstufe die Begrenzung auf maximal zehn an einer Sportveranstaltung beteiligten Personen (u.a. Spieler, Auswechsler, Trainer, Funktionsträger, Schiedsrichter), wobei geimpfte und genesene Personen sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
  4. Für Zuschauer und Servicepersonal empfehlen wir die Einhaltung der 2G-Regel.
  5. Für Spiele im Bereich Herren, Frauen, B-Junioren/-Juniorinnen, A-Junioren gilt: Die beiden Spielpartner treffen bis zum Vortag der auszutragenden Partie Absprachen untereinander sowie mit dem/der Schiedsrichter/-in und dem/der Staffelleiter/-in, ob die jeweilige Partie unter den gegebenen Umständen verordnungskonform ausgetragen werden kann.
  6. Die unter Punkt 5 aufgeführte Absprache wird auch für alle Spiele der C-Junioren/Juniorinnen und jüngerer Altersklassen empfohlen, um abzusichern, dass sich Trainer, Funktionsträger und Schiedsrichter zusammen auf nicht mehr als zehn Personen ohne 2G-Nachweis aufsummieren.
  7. Kann eine Einigung (Punkt 5 und 6) nicht erzielt werden oder bestehen begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Austragung, so kann ein Spiel nicht verordnungskonform ausgetragen werden und es erfolgt die Absetzung der Partie, ohne dass dies sportgerichtliche Konsequenzen nach sich zieht.
  8. Mit Eintritt der Überlastungsstufe (§ 9) wird der Spielbetrieb im Landesmaßstab für die Dauer deren Geltung unterbrochen.