Stadt Dresden lockert Corona-Regeln

Die Landeshauptstadt Dresden erlaubt im Hinblick auf das derzeitige Infektionsgeschehen ab Mittwoch, 19. Mai, erste Corona-Lockerungen, die insbesondere für den Sport von großer Relevanz sind. Da die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an fünf Werktagen in Folge unter 100 gelegen hat, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft und die sächsische Corona-Schutzverordnung greift wieder. Gemäß dieser ist die Unterschreitung des entsprechenden Schwellenwertes mit Öffnungen im Sport verbunden. Eine Nachricht auf die alle Fußballer*innen in der Stadt seit langem gewartet haben.

Für den Fußballsport in der Stadt Dresden gilt nun Folgendes:

„Sport im Außenbereich und auf Außensportanlagen für Gruppen von maximal 20 Minderjährigen ist zulässig. Zudem darf kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen stattfinden. Es gilt grundsätzlich eine Testpflicht für die Trainer.

Kontaktsport – ausschließlich auf Außensportanlagen – sowie kontaktfreier Sport in Innensportanlagen und Fitnessstudios ist nur mit Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie einem tagesaktuellen Negativtest auch für die Sportler bzw. einem Test aus der Schule (nicht älter als 72 Stunden) zulässig, soweit nicht eine Genesung oder vollständige Impfung nachgewiesen werden kann“. (Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Stadtsportbund Dresden)

Dabei gilt es zu beachten, dass seit 11. Mai verschärfte Regeln für Schnell- und Selbsttests gelten. Demnach müssen diese Tests entweder in einem Testzentrum oder vor Ort (Vier-Augen-Prinzip) unter Aufsicht eines Verantwortlichen des Vereins durchgeführt werden.

Eine Übersicht mit allen Testzentren in der Stadt finden Sie hier.