Hinweis im Umgang mit dem aktuellen Wetter (Temperaturen)

Aktuell ist es sehr kalt in Deutschland und auch der Spielbetrieb im Stadtverband Fußball Dresden ist davon betroffen. Wir weisen darauf hin, dass in der Spielordnung unter § 59 (9) Spieldurchführung klar geregelt ist ob ein Spiel durchgeführt werden kann oder nicht.

§ 59 (9) Spieldurchführung
Ein Schiedsrichter darf ein Spiel nicht beginnen, wenn am Platz folgende Kältegrade herrschen:
  • G- bis E-Junioren, G bis C-Juniorinnen unter minus 3°C
  • D- und C-Junioren, B-Juniorinnen unter minus 6°C
  • B- und A-Junioren, Frauen und Herren/Senioren unter minus 9°C

Eine generelle Absage des Spieltags durch den Verband bzw. eine Spielabsage am Vortag (wegen der Temperaturen) ist nicht möglich und auch nicht notwendig.