Anpassung Ausführungsbestimmungen zur SRO – elektronische Beurteilungskarte

Der Stadtverband Fußball Dresden hat eine Änderung der Ausführungsbestimmungen zur SRO § 9 Abs. 5 und RVO § 34 Abs. 19 – elektronische Beurteilungskarte für Schiedsrichter beschlossen. Die Änderungen stehen unter diesem Link zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung.

Schreibe einen Kommentar