Hinweis für das kommende Wochenende

Aus aktuellem Anlass informieren wir an dieser Stelle darüber, dass die Richtlinien zur Bespielbarkeit von Fußballplätzen (siehe Ansetzungsheft S. 36f.) einzuhalten sind, dies betrifft insbesondere die Anforderung des Platzbegutachters und dessen Pflicht bei Spielausfällen umgehend die gegnerische Mannschaft und den Staffelleiter zu informieren. Das Absageprotokoll ist hier zu finden. Zudem bitten wir um eine umgehende Mitteilung an unsere Geschäftsstelle per Telefon (3140980), Fax (3140981) oder E-Mail (info@svf-dresden.de). Aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen auf den Sportanlagen wird es keine verbandsseitige Absage geben.

Die Schiedsrichter sind eigenständig verpflichtet sich am Vorabend beim Heimverein zu melden. Am Spieltag selbst entscheidet der Schiedsrichter dann über die Bespielbarkeit des Platzes.

Sollten Fragen auftauchen, so bitten wir um eine Kontaktaufnahme mit unserer Geschäftsstelle (Tel. 0351-3140980 oder 0172-2187197).

Ist die Linierung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich zu den fakultativen Mittelfahnen acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte „Hütchen“ zugelassen. Die Eckfahnen sind obligatorisch.

Hilfsmittel Schnee

 

 

 

Schreibe einen Kommentar