Änderung der SpO zu Auswechselbestimmungen

In der aktuellen Fassung der Spielordnung des SFV, gültig ab 01.07.2011, wurden die Ein- und Auswechselbedingungen im §56 (6) neu festgelegt.

“Während eines Spieles können im Herrenspielbetrieb bis zu drei Spieler, im A-/ B- Junioren-, im Frauen und im B-Juniorinnen-Spielbetrieb bis zu vier Spielerinnen / Spieler sowie im C-Junioren –Spielbetrieb bis zu sieben Spieler ausgewechselt werden.

Während eines Spieles auf Kleinfeld können im B-Juniorinnen-Spielbetrieb bis zu vier Spielerinnen und im Spielbetrieb der C- Junior/innen sowie aller jüngerer Altersklassen bis zu sieben Spielerinnen / Spieler, jedoch maximal bis zu der für den Wettbewerb festgelegten Mannschaftsstärke, ausgewechselt werden.

Im Senioren- und Breitensport ist die Aus- und Einwechselung ohne Begrenzung möglich. Der Wechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen.

Die/der ausgewechselte Spielerin/ Spieler kann während eines Spieles nicht mehr in ihre/seine Mannschaft zurückkehren. Dies gilt nicht für Spiele auf Kleinfeld, Spiele des Senioren-, Freizeit- und Breitensports sowie Spiele der C-Junioren auf Großfeld; in diesen Spielen dürfen ausgewechselte Spielerinnen / Spieler wieder eingewechselt werden.

Die KVF können in ihren Wettbewerben bei den A- und B-Junioren mehr als vier Wechselspieler sowie das Wiedereinwechseln ausgewechselter Spielerinnen/Spieler zulassen.

Die UEFA schreibt zu Wechselspielern verbindlich vor, dass bis zu 7 Wechselspieler vor Spielbeginn auf dem Spielbericht einzutragen sind, und nur davon diese Wechselspieler eingesetzt werden dürfen.

Nicht eingesetzte Wechselspieler sind nach dem Spiel unter Aufsicht des Schiedsrichters durch den Verein auf dem Spielbericht zu streichen.”

 

Wir bitten um Beachtung der Auswechselbestimmungen sowie die weiterhin gültigen Ausführungsbestimmungen für den Bereich Freizeitsport. Eine Sonderregelung zu den Wettbewerben bei den A- und B-Junioren wurde im SVFD nicht erlassen, damit ist die SpO des SFV für diese Altersklasse bindend.

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