Neuregelung zur Anmeldung von Freundschaftsspielen

Entsprechend der Regelung in der Spielordnung § 65 (1) sind Freundschaftsspiele beim zuständigen Staffelleiter des Heimvereines schriftlich, per Fax oder per Email anzumelden. Der Staffelleiter pflegt die Spielpaarung ins DFBnet ein und beauftragt den Schiedsrichteransetzer mit der Besetzung des Spieles mit Schiedsrichtern. Eingehende Spielanmeldungen der Vereine beim Schiedsrichteransetzer werden nicht mehr bearbeitet. Bitte beachten Sie daher die Neuregelung zur Beantragung von Freundschaftsspielen.

Da Freundschaftsspiele der Anzeigepflicht unterliegen, werden Freundschaftsspiele, die ohne Anmeldung beim zuständigen Staffelleiter durchgeführt werden, entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung § 34 (22) beim Sportgericht zur Anzeige gebracht. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die rechtzeitige Anmeldung beim Staffelleiter, mindestens 5 Tage vor dem Freundschaftsspiel.

Bis zur Veröffentlichung der Staffeleinteilung (hierüber erfolgt die Zuordnung des Staffelleiters) melden Sie bitte die Freundschaftsspiele bei Ihrem bisher zuständigen Staffelleiter an. Vereine der ehemaligen Bezirksklasse und der SL A (Herren) wenden sich bitte vorübergehend an Thomas Zocher.

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