Beschlussfassung zum Ausfüllen und Absenden von Schiedsrichter-Beurteilungskarten

Alle Vereine / Abteilungen sind verpflichtet, vollständig ausgefüllte SR-Beurteilungskarten an die im Ansetzungsheft des SVFD benannten Verantwortlichen abzuschicken.
Aus ökonomischen Gründen ist das Ansammeln der Beurteilungskarten und deren Einsendung zum Monatsende zulässig. Karten, welche bis zum 10. des folgenden Monats (Poststempel) nicht abgesandt wurden, gelten als nicht abgesandt. Verstöße dagegen werden durch das Sportgericht entschieden.
Diese Regelung gilt ab dem 10.12.2010.

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