Zuständig für die Erteilung des Spielrechtes ist grundsätzlich der Sächsische Fußball-Verband e.V. Dies gilt insbesondere auch für Gastspielgenehmigungen, Zweitspielrecht und internationaler Spielerwechsel.

Die Formulare zum Ausfüllen von Pass- und Wechselanträgen sind auf der Homepage des SFV abzurufen.

Fragen zum Spielerwechsel, Spieleranmeldungen etc. richten Sie daher bitte immer an die zentrale Passstelle des SFV (Tel. 0371/67417-15)

Das Modul Wartefristen des DFBnet bietet wertvolle Informationen zum Vereinswechsel. Durch die Angabe aller relevanten Daten werden unter Einbeziehung der für den Amateursport in Sachsen relevanten Szenarien die exakten Spielberechtigungen für Freundschafts- und Pflichtspiele ausgegeben.

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