Änderung der Spielordnung im SVF

Der Vorstand des Sächsischen Fußballverband (SVF) beschloss am 19.11. in seiner Sitzung folgende Änderung:

Teil 1 Allgemeinverbindlicher Teil der DFB- Spielordnung

§ 1 Spielregeln

alt:
(4) Ein Spiel ist vom Schiedsrichter anzupfeifen, wenn zur festgesetzten Anstoßzeit mindestens sieben Spieler jeder Mannschaft auf dem Spielfeld sind.

Der Schiedsrichter kann auf Wunsch des Spielführers einer Mannschaft ein Spiel abbrechen, wenn diese Mannschaft durch Ausscheiden wenige als sieben Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet.

Das Spiel wird für den Gegner mit drei Punkten als Spielabbruch gewertet,

neu:

(4) Ein Spiel ist vom Schiedsrichter anzupfeifen, wenn zur festgesetzten Anstoßzeit mindestens sieben Spieler jeder Mannschaft auf dem Spielfeld sind.

Ein Spiel wird nicht angepfiffen oder fortgesetzt, wenn eines der Teams weniger als sieben Spieler hat.

Begründung:

Nach den ab dem 01.07.2016 geltenden DFB- Fußball-Regeln 2016/2017, hier Regel 3 „Spieler“, wird ein Spiel nicht angepfiffen oder fortgesetzt, wenn eines der Teams weniger als sieben Spieler hat. Dies steht in Widerspruch zu § 1 Nr. 4, Sätze 2 und 3 der allgemeinverbindlichen DFB-Spielordnung, s.o. Nach Rücksprache und Abstimmung mit der DFB- Zentrale Recht soll die Vorschrift in § 1 Nr. 4 SPO demnächst im Sinne der neuen Regel – wie oben – angepasst werden. Um Irritationen und Nachteile aus dem widersprüchlichen Regelwerk im laufenden Spielbetrieb zu vermeiden, soll bereits jetzt – quasi im Vorgriff und mit Einverständnis des DFB – eine widerspruchsauflösende Anpassung der Vorschrift erfolgen.