Ordnungsänderungen des SFV zum 01.07.14

Auf der turnusmäßigen Tagung des SFV-Vorstandes am 11.April 2014 wurde eine Reihe von Ordnungsänderungen für das Spieljahr 2014/15  beschlossen. Schwerpunkt der Veränderungen war die weitere Anpassung der bestehenden Ordnungen des Sächsischen Fußball-Verbandes zur Stärkung des Amateurspielbetriebes, was auch Bestandteil des DFB-Masterplanes ist. Dies beinhaltet auch die Einbindung der Möglichkeiten veränderter Spielformen in den gültigen Regelungen des Landesverbandes und der weitere Einbau von flexibleren Spielmöglichkeiten. Weiterhin sind auch Formulierungen angepasst und redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

Auf folgende Änderungen soll an dieser Stelle speziell hingewiesen werden:
– Eigene A-Junioren-Mannschaften werden zukünftig doppelt für die Erfüllung des Nachwuchsmannschaftssoll angerechnet bzw. werden ab 6 Spieler einer Altersklasse auch diese sowohl bei Spielgemeinschaften, als auch bei Zweitspielrechten als eine Nachwuchsmannschaft angerechnet,
– Nach der Strukturreform der Spielklassen in der Saison 2010/11 werden ab der Saison 2014/15 auch alle Bezirksligen den neuen Strukturen angepasst und erhalten ab sofort die neue Bezeichnung „Landesklasse“ ,
– Für Berufspendler, Studenten, Auszubildende, Kinder getrennt lebender Eltern und vergleichbare Personengruppen mit wechselnden Aufenthaltsorten kann in Zukunft ein befristetes Zweitspielrecht erteilt werden. Dazu müssen alle notwendigen Nachweise gebracht werden und der kürzest mögliche Anfahrtsweg zwischen Stamm- und Gastverein muss mind. 50 km betragen. (Der Nachweis dazu ist bei der Beantragung mit beizulegen.)

 

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