Informationen zur Durchführung von Freundschaftsspielen

Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie heute nochmals zum Thema Freundschaftsspiele.

Entsprechend der Regelung in der Spielordnung § 65 (1) sind Freundschaftsspiele beim zuständigen Staffelleiter des Heimvereines schriftlich, per Fax oder per Email anzumelden. Der Staffelleiter pflegt die Spielpaarung ins DFBnet ein und beauftragt den Schiedsrichteransetzer mit der Besetzung des Spieles mit Schiedsrichtern. Wünscht der Heimverein die Ansetzung eines “Heimschiedsrichters”, kann der Name des Schiedsrichters mit bei der Anmeldung angegeben werden. Der Schiedsrichterausschuss prüft dann die Eignung des Schiedsrichters und entscheidet endgültig über die Ansetzung des gewünschten Schiedsrichters.

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Freundschaftsspiele keine Kosten für Sie entstehen. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Nicht angemeldete Spiele können jedoch erhebliche Folgen für die Beteiligten nach sich ziehen. So könnte u.a. der Versicherungsschutz für Spieler, Funktionäre und SR nicht mehr bestehen, was bei Verletzungen sehr hohe Kosten für den Verein bzw. die Betroffenen nach sich ziehen könnte.

Da Freundschaftsspiele der Anzeigepflicht unterliegen, werden Freundschaftsspiele, die ohne Anmeldung durchgeführt werden, entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung § 34 (22) beim Sportgericht zur Anzeige gebracht. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die rechtzeitige Anmeldung beim Staffelleiter, mindestens 5 Tage vor dem Freundschaftsspiel.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und verletzungsfreie Vorbereitung auf die noch anstehenden Partien in der Saison 2011/12.

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